AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Infinity Sound- Eventmanagement, Inhaber und Geschäftsführer Jamy Lazar.

§1  Geltungsbereich / Allgemeines

1. Die Firma Infinity Sound- Eventmanagement ist ein Fullservice-Anbieter für Veranstaltungstechnik. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Infinity Sound- Eventmanagement und ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch Kunde oder Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen, insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtung und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Infinity Sound- Eventmanagement gelten bereits mit der Auftragserteilung durch den Kunden, als kundenseitig, angenommen.

3. Vertragssprache ist deutsch.

4. Es gilt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung.

§2 Vertragsabschluss, Angebote

1. Die Angebote der Firma Infinity Sound- Eventmanagement sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Die Annahmefrist der Angebote beträgt 14 Tage, soweit das Angebot hierzu keine anderen Angaben macht. Die entsprechende Angebotsgültigkeitsdauer entnehmen Sie bitte dem Angebotstext.

2.Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich schriftlich. Abweichungen hiervon können durch die Parteien vereinbart werden und haben in gleicherweise Gültigkeit.

Alle Verträge mit der Firma Infinity Sound- Eventmanagement werden spätestens mit Zusendung der Auftragsbestätigung und Rechnung bindend rechtskräftig.

§3 Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden.

2. Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die folgende Adresse: Carwitzer Pfad 25, 17235 Neustrelitz.

3. Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen, einschließlich des Zubehörs unmittelbar bei Übernahme der Geräte zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen.

4. Der Kunde haftet für den ordnungsgemäßen gebrauch, sowie durch ihn oder Dritten verursachte Schäden. Die Haftung beginnt mit der Übernahme und der Rückgabe der geliehenen Geräte.

§4 Techniker/ Personal

1. Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich vereinbart auch zur Bedienung, kann die Firma Infinity Sound- Eventmanagement neben eigenen auch externe Techniker und Personal einsetzen.

2. Sofern vertraglich zwischen der Firma Infinity Sound- Eventmanagement und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker und/oder Personal in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker und/oder Personal gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.

3. Der Kunde setzt die Techniker und/oder das Personal vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten sind im Schadensfall die Firma Infinity Sound- Eventmanagement, deren Techniker und/oder Personal von der Haftung für leichte Fahrlässigkeit frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.

4. Setzt der Kunde Techniker und/oder Personal oder sonstige Dritte selbst als technische Betreuer ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern und/oder dem Personal zu schließenden Vertrags außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Infinity Sound- Eventmanagement und dem Kunden.

§5 Urheber- und Leistungsschutz

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben. Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt die Firma Infinity Sound- Eventmanagement, deren Techniker und/oder Personal von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.

§6 Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung

1. Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über. Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme.

2. Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn der Vermieter die Rücknahme ausdrücklich erklärt.

3. Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht auf der bedarfsgerechten Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist verpflichtet, der Firma Infinity Sound- Eventmanagement unverzüglich von sämtlichen auftretenden Schäden schriftlich Anzeige zu erstatten.

4. Notwendige Reparaturen sind zwingend mit der Firma Infinity Sound- Eventmanagement abzustimmen und in jedem Falle fachmännisch auszuführen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.

6. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen, seiner Selbst, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und Ausfallschäden, die Firma Infinity Sound- Eventmanagement durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz bzw. Vermietungsausfälle).

7. Anfallende Kosten für Reinigung, korrektes Aufwickeln der Kabel und Beseitigung äußerlicher Schäden (z.B. Kratzer) am zurück gelieferten Mietmaterial stellt die Firma Infinity Sound- Eventmanagement dem Kunden mit dem üblichen Stundensatz in Rechnung.

8. Der Kunde ist der Firma Infinity Sound- Eventmanagement gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten.

9. Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern.

10. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

§7 Mietzeit, Verspätete Rückgabe

1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager der Firma Infinity Sound- Eventmanagement und endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager der Firma Infinity Sound- Eventmanagement.

Auch wenn der Transport durch die Infinity Sound- Eventmanagement erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.

Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt / von der Firma Infinity Sound- Eventmanagement angeliefert und zurückgegeben / von der Firma Infinity Sound- Eventmanagement abgeholt werden, es sei denn, zwischen der Infinity Sound- Eventmanagement und dem Kunden wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde der Firma Infinity Sound- Eventmanagement auch ohne Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung, Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis, der für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten Rückgabe angefallen wäre.

3. Für Langzeitvermietungen gelten gesonderte Bestimmungen.

§8 Kündigung

1. Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Punkt 2. jeder Zeit zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Bis 14 Tage vor der Bereitstellung kann der Vertragspartner kostenlos von dem Vertrag zurücktreten. Ab dem 14. Tag vor dem Leistungszeitpunkt fallen Kosten anteilig in folgenden Höhen vom Gesamtpreis an:

20 % des Preises bis 14 Tage vor dem Leistungszeitpunkt,

50 % des Preises bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt,

75 % des Preises bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt,

100% des Preises am Tag des Leistungszeitpunkts,

sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.

3. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

§9 Allgemeiner Haftungsausschluss

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht. Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Verwender auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).

§10 Konkreter Haftungsausschluss

1. Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand übernommen. Die Firma Infinity Sound- Eventmanagement übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen.

2. Die Firma Infinity Sound- Eventmanagement übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker und/oder Personal, wenn diese vom Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag z.B. wie unter §4.4 beauftragt sind.

3. Kann die Firma Infinity Sound- Eventmanagement durch nicht von ihr zu vertretende Umstände (Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches) die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.

4. Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt die Firma Infinity Sound- Eventmanagement lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten durchzuführen. Eine Haftung von der Firma Infinity Sound- Eventmanagement für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.

5. Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft Beschädigungen am überlassenen Film oder Bandmaterial entstehen oder dieses abhandenkommt, beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.

6. Die Firma Infinity Sound- Eventmanagement hat im Rahmen eines vereinbarten Auftrags mit Leistungserbringung (Produktion) eine gestalterische und künstlerische Freiheit.

§11 Gewährleistung

1. Die Firma Infinity Sound- Eventmanagement verpflichtet sich, den Mietgegenstand im Lager der Firma Infinity Sound- Eventmanagement in Neustrelitz in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung und Rückgabe kann nur während der regulären Geschäftszeiten, oder aber zu individuell vereinbarten Terminen erfolgen. (Siehe dazu auch §8)

2. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei der Übernahme auf deren Vollständigkeit einwandfreie Funktionsfähigkeit zu prüfen, und Infinity Sound- Eventmanagement im Falle eines Mangels unverzüglich auf diesen hinzuweisen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige eines Mangels, so gilt der Zustand der Überlassenen Gegenstände als mangelfrei und akzeptiert, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Tritt später ein solcher Mangel auf, so hat der Mieter Infinity Sound- Eventmanagement unverzüglich nach der Entdeckung über diesen zu unterrichten. Unterlässt er dies, gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung des Mangels als mangelfrei und genehmigt. Eine Reklamation erst bei Rückgabe kann nicht akzeptiert werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche seitens Infinity Sound- Eventmanagement nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, das bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.

3. Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Infinity Sound- Eventmanagement nach eigener Wahl zum Austauschen / zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist Infinity Sound- Eventmanagement zur Vervollständigung / zur Mangelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstands nur dann erfolgen, wenn die Mietgegenstände im Zusammenhang vermietet worden sind, und ein Mangel eines Teils die vertraglich vorausgesetzte Funktionalität der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht des Mieters oder die Gewährleistungs-Pflicht seitens der Firma Infinity Sound- Eventmanagement aus.

4. Werden Geräte, ohne zusätzliches Fachpersonal zur Betreuung, etc. angemietet, obwohl die Firma Infinity Sound- Eventmanagement dieses ausdrücklich empfiehlt (weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwer zu bedienen sind) ist jegliche Haftung seitens Infinity Sound- Eventmanagement für die Funktionsstörung ausgeschlossen. Es sei denn, der Mieter kann nachweislich belegen, dass jene Mängel nicht auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.

5. Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatz-Ansprüche wegen Nichterfüllung (§538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht, oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§536c BGB).

6. Sollten zum Einsatz der Mietgegenstände Genehmigungen jeglicher Art (öffentlich-rechtliche, Gema, TÜV, Flugsicherheitsbehörde, Brandschutzrechtlich, etc.) erforderlich sein, so ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Sollte die Firma Infinity Sound- Eventmanagement die Montage oder Betreuung übernehmen, so hat der Mieter die erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Aufbauarbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt die Firma Infinity Sound- Eventmanagement keine Gewähr.

7. Infolge der an der Firma Infinity Sound- Eventmanagement übertragenen Gestaltungsfreiheit und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten können aus Gründen des Geschmacks, oder bei Nichtgefallen keine Nachbesserungs- und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

§12 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Mietgegenstände sind und bleiben das Eigentum der Firma Infinity Sound- Eventmanagement. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Mieters / Kunden ist die Firma Infinity Sound- Eventmanagement dazu berechtigt, dass vermietete Equipment nach vorheriger Anmeldung beim Kunden ersatzlos abzuholen, hierfür ist keine weitere Zustimmung der Kunden notwendig.

Etwaige Kosten für die Wiederherstellung und/oder Neubeschaffung der Mietgegenstände, die durch den Kunden durch Abnutzungen, Schäden und Wertverluste an der Mietsache entstanden sind, können durch die Firma Infinity Sound- Eventmanagement geltend gemacht werden.

2. Sollte durch den Kunden die Herausgabe verweigert werden, hat dies umgehend rechtliche Konsequenzen zur Folge.

3. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Vermieter bleibt hiervon jedoch unberührt.

4. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen/nachzuweisen.

§13 Preise

1. Die Einzelpreise für Verleih / Vermietung (Mietpreise) verstehen sich, sofern nicht anders benannt oder beschrieben in Euro pro Einsatztag.

Die Mietpreise beinhalten grundsätzlich keine Zusatzkosten für beispielsweise Dienstleistungen wie Anlieferung und Abholung (An- und Abfahrt), Aufbau und Abbau, vor Ort Service durch Techniker oder Helfer.

Die Kosten hierfür sind unter anderem davon abhängig, wo Ihre Veranstaltung stattfindet und welche zusätzlichen Dienstleistungen Sie als Kunde wünschen.

2. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.

3. Abbildungen, Maße und Gewicht in den Prospekten des Vermieters sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

§14 Zahlungsbedingungen / Zahlungsarten

Die Rechnungsstellung wird spätestens bei der Bereitstellung des Equipments oder der Dienstleistung vorgenommen. Alle Aufträge sind Vorkasse per Überweisung oder Bar, spätestens aber bei Abholung oder Lieferung in Bar, wenn nicht anders vereinbart, zu bezahlen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei und in Neustrelitz zahlbar.

Die Firma Infinity Sound- Eventmanagement ist in diesem Zusammenhang dazu berechtigt, von Ihren Kunden Sicherheitsleistungen in Form von Kautionen zu verlangen.

Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

1. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.

2. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a. Pro angefangen Monat, in Ansatz zu bringen.

3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter, noch anstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Mieter jede Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die Rücknahme entstanden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Ware kann der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen. 

4. Für Bestandskunden wie: öffentliche Einrichtungen, Vereine, Schulen, Musiker und Künstler, Dienstleister, Handel, Handwerk, Agenturen, sowie staatliche Einrichtungen aller Art und andere, können vertragliche Sondervereinbarungen / Sonderabsprachen definiert und schriftlich fixiert werden.

Sollten die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Verleih-/ Vermietauftrag unsererseits aufgehoben und das für Ihre Veranstaltung geblockte / gebuchte / reservierte Material oder Equipment wieder für den Verleih / die Vermietung freigegeben.

Bei Absage / Aufhebung / Stornierung des Mietvertrages durch den Vermieter entstehen für den Vermieter keine Verpflichtungen, oder weitergehende Schadensersatzansprüche die durch den Kunden / Mieter geltend gemacht werden.

Des Weiteren ist der Vermieter bereits jetzt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Kunden / Mieter dem Vermieter gegenüber im Zusammenhang mit den vorgenannten Verpflichtungen geltend gemacht werden.

Die Freistellung bezieht sich auch auf etwaige dem Vermieter entstehende Rechtsverfolgungskosten, evtl. bis dahin entstandene Kosten für die Beauftragung von Subunternehmern durch den Vermieter hat der Kunde / Mieter zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Vermieter bleibt hiervon unberührt.

Dem Kunden / Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§15 Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ersatzansprüche handelt, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln der Firma Infinity Sound- Eventmanagement beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlichen zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung der Firma Infinity Sound- Eventmanagement ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten der Firma Infinity Sound- Eventmanagement.

§16 Untervermietung

Eine Untervermietung ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet.

 §17 Open Air & Konzerte

Wird zwischen den Parteien für ein Open Air Konzert vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte:

1. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Anlage oder für körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.

2. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawalle oder Aufruhr die Anlage gefährden oder sich derartige Ereignisse anbahnen. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.

§18 Arbeitsgeräte / Spezialgerät

Sofern zur Ausführung von Arbeiten spezielle Arbeitsgeräte wie, Steiger, Scherenlifte, Leitern, Arbeitsbühnen etc. benötigt werden, so sind diese vom Auftraggeber bereitzustellen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, sofern im Vorfeld nicht anders vereinbart.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsgeräte ab Eintreffen und Aufnahme der Arbeiten in technische einwandfreiem Zustand bereitstehen, sofern dies nicht der Fall ist und hierdurch Verzögerungen auftreten, liegt dies nicht im Verschulden der Firma Infinity Sound- Eventmanagement und deren Techniker und/oder Personal.

Schadensersatzansprüche des Mieters sind daher gegen die Firma Infinity Sound- Eventmanagement ausgeschlossen, dies gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten und/oder Techniker und/oder Personal der Firma Infinity Sound- Eventmanagement.

§19 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungs- & Vertragssprache ist Deutsch.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein / werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, Ersatzregelungen zu vereinbaren, die dem somit unwirksamen Bestimmungsteil am nächsten kommen.

3. Die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Mündliche Vereinbarungen über diese Bedingungen hinaus besitzen keine Gültigkeit, es bedarf hierzu der Schriftform.

Stand 01.02.2023 © Infinity Sound- Eventmangement, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.